Foto: DRK LV Sachsen-Anhalt…Um sich und andere Verkehrsteilnehmer am Unfallort nicht zu gefährden, ist der Eigenschutz und das Absichern der Unfallstelle erste Pflicht:
Warndreieck im Abstand von mind. 100m aufstellen

Möglicherweise müssen Sie verletzte oder bewusstlose Personen aus einem KFZ befreien: