hospiz-header.jpg Foto: D. Ende / DRK

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Hospiz- und Palliativangebote

Ansprechpartner (externe Verlinkung)

Verein zur Förderung der ambulanten Palliativversorgung Rheinhessen/Pfalz e. V.

Tel.: 06241 / 977380

Ökumenische Hospizhilfe Worms

Tel.: 06241 / 911695

Der Begriff Palliativmedizin stammt ursprünglich vom lateinischen Wort "Pallium" ab, was "Mantel" bedeutet. Palliativmedizin wird gemeinhin auch gerne als "Lindernde Medizin" bezeichnet. Darunter versteht man die Behandlung eines Patienten, der an einer nicht heilbaren Erkrankung leidet, die sich bereits im fortgeschrittenen Stadium befindet. In so einem Fall wird nach den Grundsätzen der Palliativmedizin alles medizinisch Mögliche für den Patienten unternommen, damit sich seine Lebensqualität und Erwartung verbessert.

In Würde Abschied nehmen (Hospizarbeit)

Niemand wird alleine geboren, niemand soll alleine von uns gehen.

Sterben und Abschied nehmen gehören zum Lebensalltag dazu. Wir arbeiten eng mit dem Verein zur Förderung der ambulanten Palliativversorgung Rheinhessen/Pfalz e. V. sowie mit der Ökumenischen Hospizhilfe Worms zusammen.

 

Wer kann ein stationäres Hospiz in Anspruch nehmen?

Menschen in der letzten Lebensphase, die an einer unheilbaren Krankheit leiden, deren Heilung ausgeschlossen ist und für die die Betreuung im gewohnten häuslichen Umfeld nicht mehr möglich ist.

Voraussetzung ist die Bestätigung des Arztes für die Notwendigkeit der Versorgung im stationären Hospiz.

Wer trägt die Kosten für einen Aufenthalt?

Für den Betroffenen fällt für die Unterbringung kein Eigenanteil an. 95% der Kosten trägt die Krankenkasse, die weiteren 5% werden üblicherweise durch Spenden finanziert 

Wer kann ambulante Palliativversorgung in Anspruch nehmen?

SAPV ist gedacht für Patienten mit einer nicht heilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung und einer begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen.

Wie ist das Vorgehen?
Hausarzt oder Krankenhausarzt stellen eine Verordnung aus. Die weiteren Leistungen werden in Absprache zwischen Patient, Hausarzt, Pflegedienst, Hospizdienst und Palliative-Care-Stützpunkt vereinbart.

Welche Kosten entstehen?
Die Kosten werden nach Genehmigung von den Krankenkassen getragen.

Wer ist Ansprechpartner im Notfall?
Die Betroffenen erhalten die Notfall-Telefonnummer, unter der sie jederzeit einen kompetenten Ansprechpartner erreichen.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.